Herbstzeit ist immer auch Wildwechselzeit
Gerade in der Herbstzeit sind Rehe und Wildschweine außergewöhnlich aktiv.
Pünktlich zum Berufsverkehr in den frühen Morgenstunden und am Abend wandern die dämmerungsaktiven Tiere besonders gern.
Das Straßennetz zerschneidet oftmals die natürlichen Lebensräume. In der Paarungszeit und auf der Suche nach Futter müssen sie daher immer häufiger Verkehrsstraßen überqueren.
Die Folge sind jährlich mehr als 200 000 Wildunfälle.
Was zu tun ist, wenn plötzlich ein Reh auf der Fahrbahn steht, weiß beispielsweise die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.
Wer in der Nähe von Waldstücken unterwegs ist, sollte mit erhöhter Aufmerksamkeit fahren und immer bremsbereit sein. Taucht Wild auf, dann sofort runter vom Gas und die Scheinwerfer abblenden!
„Das Licht blendet das Tier, es verfällt in Schreckstarre und kann nicht flüchten“, erklärt der D.A.S. Experte Dr. Daniel Rohlff.
Jeder Wildunfall sollte der Polizei gemeldet werden, auch im Ausland. Die Polizei informiert den zuständigen Förster, bezeugt den Unfall anhand der Spuren und stellt eine Wildunfallbescheinigung für die Versicherung aus.
Dieser Nachweis kann entscheidend sein, wenn es um die Kostenübernahme durch die Versicherung geht. Vor diesem Hintergrund ist es auch ratsam, das Auto nicht gleich nach dem Unfall in die Reparatur oder Autowaschanlage zu bringen.
Denn wenn ein Gutachter beauftragt wird, kann dieser den Schaden und die Ursache im Nachhinein kaum noch sicher feststellen. Abhängig von der Größe des Tieres und der Dichte des Verkehrs, empfiehlt sich oft ein Ausweichmanöver – etwa bei einem Wildschwein.
Bei einem kleineren Tier dagegen bedeuten Vollbremsung oder plötzliche Spurwechsel oft das größere Risiko. Allerdings urteilen die Gerichte dazu nicht einheitlich.
Wichtig im Hinblick auf eine Kostenübernahme durch die Teilkaskoversicherung ist zudem, ob das beteiligte Tier als „Haarwild“ klassifiziert wird. Darunter fallen laut Bundesjagdgesetz zum Beispiel Rehe, Fuchs, Hase, Luchs, Marder und Schwarzwild, also auch Wildschweine.
Wer hingegen einen freilaufenden Hund, eine Katze, Kuh, Hühner, Schafe, Fasan oder ein Eichhörnchen (LG Coburg, Az. 23 O 256/09) erwischt und daraufhin einen Unfall erleidet, kann in der Regel nicht auf Übernahme der Kosten durch die Teilkaskoversicherung hoffen. Von der Vollkaskoversicherung werden dagegen auch diese Schäden ersetzt.
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de
Wenn es zu einem Unfall gekommen ist, muss umgehend die Polizei informiert werden.
Foto: D.A.S. Rechtsschutzversicherung






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