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Spukt es im Kunsthaus Tacheles?

von Redaktion

Stadtrat Carsten Spallek im Interview: Bau-Aufsicht instrumentalisiert?

Carsten Spallek.Foto: BA
Carsten Spallek.Foto: BA

Wann fand die letzte Begutachtung im Kunsthaus Tacheles durch das Bauamt statt?
Carsten Spallek: Vor rund zwei Jahren haben wir dort eine Brandschutzschau gemacht. Der Veranstaltungssaal war damals nicht so gestaltet, dass es den Sicherheitsansprüchen genügt. Die Situation ist dort natürlich etwas anders und die Fassade gefällt nicht jedem.

Was war der Anlass für die Begehung vor wenigen Tagen?

Die Begehung passierte mit Vertretern des Tacheles‘. Am Donnerstag vor zwei Wochen hat der Zwangsverwalter Anzeige erstattet. Die vorherrschenden Zustände sind, unabhängig von der baulichen Gestaltung, beeinträchtigt. Per Anzeige machte er das Bauamt darauf aufmerksam, dass die Flucht- und Rettungswege teilweise versperrt sind und dass Brandlasten und gefüllte Säcke im Weg stehen. Außerdem sind die Rettungswege mit Ketten verschlossen.

Die der Zwangsverwalter, die HSH Nordbank, selbst anbringen ließ?

Das weiß man nicht. Vielleicht. Vielleicht waren das auch Künstler aus dem Tacheles. Oder ein Tourist, der sich einen schlechten Spaß machen wollte und alles verrammelt und versperrt hat. Welcher Zweck soll damit verfolgt werden? Es ist ein sehr unübliches Verfahren: Der Zwangsverwalter nimmt Eigentümerrechte wahr – und hat sich selbst angezeigt, weil der Brandschutz nicht stimmt. Normalerweise nimmt ein Eigentümer Maßnahmen vor oder lässt diese vornehmen, um Schaden abzuwenden. Aus unserer Sicht sieht das so aus: der Eigentümer beziehungsweise Zwangsverwalter hat festgestellt, dass in seinem Eigentum Zustände herrschen. Also hat er sich an das Bezirksamt gewandt, um die Zustände beheben zu lassen. Scheinbar sollten wir davon Kenntnis haben. Wie gesagt, ein Eigentümer wird immer in eigenem Interesse Zustände selbst beseitigen. Zur Anzeige kam es Ende Juli. Wir wissen nicht, wer die Müllsäcke, Matratzen oder einen Stuhl in den Weg gestellt hat. Die Nutzer selber? Der Strom wurde schon längst abgestellt. Ohne Strom funktionieren aber die Rauchabzugsklappen nicht. Welches Interesse sollten die Künstler haben, den Strom abzustellen? Und wie wahrscheinlich ist es, dass die Nutzer die Wege verstellen? Als Amt sind wir verpflichtet, der Anzeige nachzugehen und zu prüfen, ist es so, wie beschrieben, oder nicht. Wir müssen uns kümmern.

Wer darf jetzt noch in das Tacheles?

Solange der Brandschutz nicht gewährleistet ist, ist die öffentliche Nutzung wegen Gefährdung nicht zulässig. Die Künstler, die ja die Nutzer sind, dürfen rein, da sie unverzüglich aktiv geworden sind alles zu tun, um den Brandschutz wieder herzustellen. Wir haben gemeinsam beraten, was zu tun ist. Die Aufräumarbeiten laufen. Uns ist egal, wer das macht, aber kontrolliert werden muss es. Ich habe auch den Eindruck, dass die Künstler sehr bemüht sind, in ihrem eigenen Interesse. Und sie haben verstanden, dass es Mängel gibt und dass bis zu deren Beseitigung die Öffentlichkeit das Tacheles nicht nutzen darf. Wenn die Mängel beseitigt sind, werden wir eine weitere Begutachtung vornehmen. Ich hoffe auf Verständnis, dass wir so handeln mussten.

Trotzdem hat das Ganze einen seltsamen Beigeschmack.

Die Frage ist, warum es gerade jetzt zur Anzeige gekommen ist, wenn am 4. September sowieso der nächste Teilräumungstermin steht.

Fühlen Sie sich instrumentalisiert?

Das ist eine rein privatrechtliche Angelegenheit, keine Angelegenheit des Bauordnungsrechts. Aber in diesem Fall werden wir mithineingezogen in eine Situation. Natürlich ist es für die Selbstnutzung oder den Verkauf von Vorteil, wenn ein Gebäude leer ist. Mit der Anzeige wollte der Zwangsverwalter die sofortige Vollziehung erreichen. Keine Öffentlichkeit, vielleicht hätte das Haus komplett gesperrt werden sollen. Vom Bezirksamt werden die Nutzer aber nicht rausgetragen, wir haben ihnen ein Betretungsrecht eingeräumt, um dort selbst Ordnung zu schaffen und die Brandschutz-Auflagen zu erfüllen. Der Zwangsverwalter hat wahrgenommen, dass sich das Amt instrumentalisiert fühlt. Ich habe auch betont dass von seiner Seite keine Schritte eingeleitet werden müssen, er auch kein Räumkommando schicken braucht.

Kann von Schikane des Zwangsverwalters gesprochen werden?

Es ist rein spekulativ, ob das so ist. Aber wie gesagt, offen bleibt die Frage, warum jetzt? Warum wurde die Situation jetzt zur Anzeige gebracht? Spekulativ bleibt auch, ob ein Teil des Zustandes, wie wir ihn vorgefunden haben, vom Zwangsverwalter herbeigeführt wurde.

Ärgert es Sie, dass sich Klaus Wowereit als Kultursenator zum Thema Tacheles nicht im Geringsten äußert und Sie sich nun damit auseinandersetzen müssen?

Sich mit dem Tacheles zu beschäftigen ist eine sinnvolle Aufgabe. Das Land Berlin will sich an der Zwangsversteigerung als Bieter nicht beteiligen, um das in Privatbesitz befindliche Tacheles zu erwerben. Also wird es irgendwann damit leben müssen, dass ein privater Investor dort tätig wird und das Haus erwirbt. Wenn der Kultursenator nichts dazu sagt, wenn er nicht tätig wird, wird das mit der Zeit verlaufen.
Vielen Dank für das Gespräch!
(Mit Carsten Spallek sprach Nord-Berliner-Redakteurin Simone Bischof)

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